Der Weg ist das Ziel - und die rechtliche Situation ist klar!

Eine gesamte Bikesaison ist es her, dass die grossen News raus sind. September letzten Jahres hat das Bezirksgericht Affoltern am Albis entschieden, dass Mountainbikerinnen und Mountainbiker selbst entscheiden dürfen, welche Wege für sie fahrbar sind. Das bestätigt im Kanton Zürich die Koexistenz, also eine gemeinsame Nutzung des bestehenden Wegenetzes durch Bikende und andere Nutzergruppen. Und was ist seitdem im Wald passiert? Wenig. Die Stadt Zürich kommuniziert nicht und verweist auf eine fehlende Stellungnahme des Kantons - der Kanton regt sich jedoch nicht. Auch in öffentlichen Berichten wird keine Klarheit gesprochen oder Halbwahrheiten verbreitet, etwa im Bericht vom Zürcher Oberländer heisst es, die Rechtslage sei unklar.

Dass man schnell verwirrt ist, welches Gesetz gilt, macht Sinn. Es sind nämlich fünf Gesetzestexte relevant. Diese sind sich allerdings sehr einig. Um euch ein wenig Zeit zu sparen, haben wir das hier mal genauer beleuchtet.

Gesetzliche Grundlagen

National: Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Das Strassenverkehrsgesetz ordnet auf nationaler Ebene den Verkehr auf den öffentlichen Strassen [...]. Das Gesetz umfasst alle vom Verkehr benützten Verkehrsflächen wie Strassen, Plätze, Wege, Brücken - oder im spezifischen Fall auch Waldwege.

Wichtig im Strassenverkehrsgesetz ist der berühmte Art. 43, den ihr hier lesen könnt. Die entscheidende Worte in dem Artikel sind “eignen” und “bestimmt”. Übersetzt muss der Biker oder die Bikerin also auf  allen Wegstrecken beurteilen, ob sich dieser für das Befahren mit einem Mountainbike eignet. Dazu aber später noch mehr...   

National: Bundesgesetz über den Wald (WaG)

Auf Bundesebene regelt das Bundesgesetz über den Wald die Ziele zum Schutz und Erhaltung des Waldes. Es verpflichtet die Kantone dazu, dass der Wald der Allgemeinheit zugänglich ist. Diese Zugänglichkeit dürfen die Kantone aber wo nötig einschränken. Wie sieht es also im kantonalen Waldgesetz aus?


Kantonales Waldgesetz (KWaG)

Im Kanton Zürich findet sich die rechtliche Grundlage im kantonalen Waldgesetz, welches die Waldgesetzgebung des Bundes ergänzt [...]. Gemäss dessen Art. 6 ist [...] Radfahren auf Strassen und Wegen erlaubt, Ausnahmen werden von der Gemeinde geregelt.


Kantonale Waldverordnung (KWaV)

Die kantonale Waldverordnung präzisiert weiter, dass Rückegassen und Trampelpfade nicht als Strassen oder Wege gemäss (vorher gezeigten) Art. 6 des Waldgesetzes gelten.

Lokal: Verordnung zum Schutz des Uetliberg-Albis

Speziell am Uetliberg gibt es innerhalb von bestimmten Schutzzonen ein Verbot von Fahren [...] abseits von Strassen und Wegen. Konkret bedeutet das aber nichts Neues, sondern eine Bestätigung des kantonalen Waldgesetzes.

In Summe - das Bezirksgerichtsurteil Affoltern

Die verschiedenen Gesetzestexte zeigen auf: Wege und Strassen dürfen Befahren werden - mit Ausnahme von Rückegassen und Trampelpfaden. Sie müssen sich jedoch eignen und es darf nicht offensichtlich sein, dass sie nicht fürs Biken bestimmt sind. Das Bezirkgerichtsurteil macht diese zwei letzten Aspekte noch etwas klarer:

  1. Die Eignung liegt in der Betrachtung der Bikerinnen und Biker. Material und Fähigkeiten haben sich in den letzten Jahren so weit entwickelt, dass dies für fast jeden Weg gilt.

  2. Die Bestimmung kann aus Betrachtung Biker und Bikerin nur mit klarer Signalisation beurteilt werden.

Was bleibt unsicher? 

Die finale Frage die bleibt ist - Wann ist ein Weg ein Weg? Das hat das Bezirksgericht nicht klar beantwortet. Wir empfehlen, bei der Auswahl von Wegen auf die swisstopo Karte zurückzugreifen.

Wie geht es weiter?

Der Kanton selbst und die zuständigen Ämter haben sich bisher nicht geregt, das stimmt. Trotzdem hat sich einiges getan. Im März startete die aus der Bikeszene privat initiierte Kampagne “zäme happy”. Parallel hat auch die kantonale Fachstelle Veloverkehr gemeinsam mit dem Sportamt vorwärts gemacht und eine Analyse erstellen lassen, die die aktuelle Nutzung von MTB-Trails im Kanton aufzeigt - und damit auch zeigt, dass es ohne Koexistenz im Kanton gar nicht geht. Für uns alle, die wir fast täglich im Wald sind, ist das nichts Neues. Für einige Personen in der Politik und Verwaltung aber schon. Es schafft eine objektive Grundlage, die sich nicht klein reden oder beiseite schieben lässt - ein offizielles Dokument, das unsere Interessen untermauert. Zusätzlich empfehlen auch nationale Dachorganisationen bereits seit 2010 in einem gemeinsamen Positionspapier, dass Koexistenz der beste (also einzige) Weg ist - darunter die Schweizer Wanderwege, die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU, Swiss Cycling, SchweizMobil, der Schweizer Alpen-Club SAC, Seilbahnen Schweiz, Schweiz Tourismus und der Schweizer Tourismus-Verband.

Und dann direkt das nächste - im Oktober wurde eine Motion eingereicht, die den Kanton auffordert, sich klar zur Koexistenz zu bekennen und sie aktiv zu fördern sowie eine planungsrechtliche Grundlage für Mountainbike-Infrastruktur zu schaffen. Denn stellenweise ist der Bedarf an Trails so hoch und es sind so viele Biker und andere Naturgeniessende im Wald, dass zusätzlich neue, bikespezifische Wege nötig sind.

Mittelfristig wird dies viel vereinfachen in Zusammenarbeit mit Gemeinden und gerade in der Finanzierung von neuen Trails. Kurzfristig jedoch, mit unserer Gemeinde der Stadt Zürich, steht erstmal eins an: Dank Züritrails gibt es bereits seit 2017 ein Mountainbike Konzept. Seit 2017 haben sich jedoch die Trail Abfahrten rund um die Stadt vervielfacht. Das Konzept muss dringend überarbeitet werden. Daran arbeiten wir gerade fleissig gemeinsam mit der Stadt. Vielleicht machen wir ja auch mal einen Blogpost mit einer Bilanz zur Erfüllung des alten Konzepts?

Zum Abschluss

In Blogposts wie diesem und allem, was dahinter steht, steckt viel Arbeit von uns. Diese machen wir ehrenamtlich, um uns für deine Interessen als Bikerin und  Biker stark zu machen. Aber ohne dich geht am Ende nichts - werde Mitglied (oder ändere deine Mitgliedschaft zum Fördermitglied), überzeuge deine Freunde, sich auch anzumelden und ganz wichtig: komm zu den Trailwisches! Wir freuen uns!

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Zäme Cho am Adlisberg

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Bike-Infrastruktur und Koexistenz im Kanton Zürich - die Motion ist eingereicht!